Sonderausbildungen
Neben den Lehrgängen, die in der FwDV 2 geregelt sind, gibt es noch weitere Ausbildungen in der Feuerwehr. Je nach Aufgabenspektrum und örtlichen Gegebenheiten können einige oder mehrere der unten stehenden Ausbildungen absolviert werden. Die Ausbildungen können sowohl in der FF als auch in der BF angeboten werden. Die Auflistung ist sicherlich noch nicht ganz komplett, über weitere Ergänzungen sind wir dankbar.
Taucherin
Die Ausbildung zur Feuerwehrtaucherin der Stufe 1, 2 oder 3 findet auf Gemeinde-, Kreisebene oder an einer LFS statt. Sie umfasst mindestens 35 Stunden Theorie und 50 Tauchgänge bei der Ausbildung zur Feuerwehrtaucherin der Stufe 2. Voraussetzung ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, die Tauglichkeit nach G 31 sowie die abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrtaucherin
Die Aufgaben einer Feuerwehrlehrtaucherin sind beispielsweise die Grundausbildung von Feuerwehrtauchanwärtern oder die Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrtauchgruppe. Die Ausbildung zur Lehrtaucherin erfolgt auf Gemeinde-, Kreisebene oder an einer LFS. Voraussetzung ist die Qualifikation als Feuerwehrtaucherin der Stufe 1, 2 oder 3 um entsprechend Lehrtaucherin der Stufe 1, 2 oder 3 zu werden sowie die aktuelle Tauglichkeit nach G 31, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin und eine mindestens einwöchige Ausbildung in Methodik/Didaktik.
Bootsführerin
Als Bootführerin macht man in der Regel den Sportbootführerschein Binnen oder See. Die Ausbildung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Segler-Verbandes e. V. (DSV) oder des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV).
Strömungsretterin
Angelehnt an den amerikanischen SRT, dem Swiftwater Rescue Technician, ist der Strömungsretter ein auf stark strömende Gewässer, Wildwasser und Hochwasser spezialisierter Wasserretter. Er wird grundsätzlich im Team eingesetzt und ist durch eine spezielle Schutzausrüstung vor den besonderen Gefahren in Flüssen und Überschwemmungsgebieten geschützt.
Schiffsbrandbekämpfung
Die Teilnehmer erlernen Einsatztaktik bei der Schiffsbrandbekämpfung und in kritischen Situationen ruhig und konzentriert zu handeln. Inhalte sind Kommunikation, Einsatzleitung auf seegehenden- oder Binnenschiffen, Orientierungstraining an Bord, Atemschutzüberwachung, Menschenrettung, Schiffskunde sowie Besondere Gefahren für Angriffstrupps. Hinzu kommen können noch Lehrgänge wie „Überleben auf See“ oder das „Sprechfunkzeugnis See“.
Trainerin für Realbrandausbildung
Realbrandtraining wird für die weiterführende Ausbildung von Feuerwehrleuten in der Brandbekämpfung genutzt. Die entsprechenden Anlagen sind Gas-, Feststoff- oder Flüssigkeitsbefeuert und vermitteln einen sehr realitätsnahen Eindruck. Die Trainer vermitteln Lernziele wie das Öffnen einer Brandraumtür, Entrauchung, Brandphasenverlauf, Richtige Löschtaktik, Leistungsfähigkeit der Schutzkleidung und psychische und physische Belastungen.
Höhenretterin
Die Ausbildung zur Höhenretterin befähigt zur Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen über Fähigkeiten des „Sichern in absturzgefährdeten Bereichen“ und „Retten und Selbstretten“ gemäß FwDV 1 hinaus.
Hundeführerin
Die Ausbildung zur Hundeführerin ist sicherlich keine Standardausbildung innerhalb der Feuerwehr. Einige Feuerwehren haben allerdings Rettungshundestaffeln und die Mitglieder und Tiere dieser Teams werden nach der Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050 (GemPPO–RHT) ausgebildet.
Rettungssanitäterin
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin dauert 520 Stunden und gliedert sich in einen Theoretischen Block von 160 Stunden, ein Rettungswagenpraktikum von 160 Stunden, ein Klinikpraktikum von 160 Stunden und einen Abschlusslehrgang von 40 Stunden.
Organisatorische Leiterin Rettungsdienst
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, bei Großschadensereignissen und Einsätzen mit Massenanfall von Verletzten im Einsatzabschnitt medizinische Rettung Führungsaufgaben wahrzunehmen und mit dem Leitenden Notarzt zusammen zu arbeiten. Teilnahme-Voraussetzung ist die Ausbildung zur Zugführerin und Rettungssanitäterin. Die Dauer beträgt 5 Tage.
Maschinistin für Hubrettungsfahrzeuge
In diesem Lehrgang werden der Umgang, die Einsatzmöglichkeiten und die Einsatzgrenzen von Hubrettungsfahrzeugen wie Drehleitern, Teleskop- oder Gelenkmasten vermittelt.
Ausbildung zur Jugendgruppenleiterin in der Jugendfeuerwehr
Bei den verschiedenen Landesjugendfeuerwehren werden unterschiedliche Lehrgänge angeboten, um die Qualifikation als Jugendgruppenleiterin zu erwerben, z.B. Jugendarbeit in der Feuerwehr, Rechte und Pflichten, Pädagogik in der Jugendarbeit, Methodik, Didaktik, Rhetorik, Spiele in der Jugendarbeit, Fahrten und Lager und viele mehr.
Lehrgang "Führungskräfte der Jugendabteilung"
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur theoretischen und praktischen Jugendarbeit in der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer". Der Lehrgang dauert mindestens 35 Stunden.
Brandschutzerziehung
Die Brandschutzerziehung dient vor allem dazu, Kindern das Richtige Verhalten im Brandfall näher zu bringen. Dazu werden z.T. auch Speziallehrgänge wie z.B. Puppenspiel angeboten.
Brandschutztechnikerin
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt Führungskräfte der Feuerwehr, die in ihrem Stadt-/Gemeindegebiet Brandschauen durchführen sollen, im Rahmen der übertragenen Aufgaben Brandschauen selbstständig durchzuführen. Teilnahme-Voraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin sowie mindestens einjährige praktische Einsatzerfahrung. Der Lehrgang dauert 19 Tage und findet an einer LFS statt.
Psychosoziale Unterstützung
Die Teilnehmer erhalten grundlegende Kenntnisse in der Kommunikation und Gesprächsführung, in der Einzel-Kurz-Krisenintervention und über Stress im Einsatzdienst, die sie befähigen, Aufgaben innerhalb eines PSU-Teams wahrzunehmen.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Teilnehmerin wird befähigt, die Feuerwehr nach innen und außen zu repräsentieren. Dazu gehören u.a. die Erstellung eines Pressefotos, das Verfassen einer Pressemitteilung, sowie der Umgang mit den verschiedenen Medienvertretern.
Luftbeobachterin
Die Teilnahme befähigt, unter Anwendung des geeigneten Kartenmaterials zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden und ähnlichen Ereignissen (Großschadensereignissen) durch Erkundung aus der Luft beizutragen. Weiterhin soll sie befähigen, die Einsatzleitung über technische und taktische Einsatzmöglichkeiten von Luftfahrzeugen zu beraten. Voraussetzung: Verbandsführerin
Brandbekämpfung aus der Luft
Die Teilnehmerinnen dieses Lehrgangs erlernen die Handhabung und Pflege von Hubschrauberaußenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft.
Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen
Ziel der Ausbildung ist es, den im Rahmen der Standortausbildung eingesetzten Feuerwehrmitgliedern grundlegende Kenntnisse für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen zu vermitteln, damit diese dann nach einem Ausbildungsplan "Einsätze auf Bahnanlagen" vor Ort die entsprechend benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten an Mitglieder der betreffenden Feuerwehren vermitteln können. Lehrgangsdauer mindestens 14 Stunden.
Führerschein C(E)
Um die Großfahrzeuge der Feuerwehr fahren zu dürfen, muss man den LKW Führerschein der Klasse C oder CE (mit Anhänger) besitzen. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen reicht der Führerschein C1(E).
Ausbildung zur Feldküchenhelferin und zur Feldköchin
In diesen Lehrgängen werden die Grundlagen sowie weiterführendes Wissen zum Umgang mit dem Feldkochherd (Gulaschkanone) sowie Einsatzstellenversorgung vermittelt.
Zusätzlich werden eine Vielzahl von weiteren Lehrgängen und Seminaren angeboten. So gibt es z.B. Seminare in den Bereichen Menschenführung, Stressbewältigung, Stabsarbeit (z.B. Lagedarstellung, Versorgung, Information und Kommunikation), Sport, Sicherheit, Rhetorik und Kommunikation, Digitalfunk u.v.m.
Quellen:
FwDV 2, Stand März 2003
Homepage der LFS Niedersachsen
Homepage des IDF NRW
FwDV 8, Stand 2004
Homepage des Ausbildungszentrums der Hessischen Jugendfeuerwehr