Die Ausbildung in der Feuerwehr
Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren wird durch die Feuerwehr Dienstvorschrift 2 (FwDV 2, Stand März 2003) geregelt. Inhaltlich sind die Lehrgänge nahezu identisch mit denen der Berufsfeuerwehr, allerdings sind die Lehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr kompakter gestaltet und finden häufig auch abends und am Wochenende statt. Wo bei der BF praktische Übungen zur Vertiefung der Kenntnisse innerhalb der regulären Ausbildung Platz finden und intensiv trainiert werden kann, findet dies bei der FF häufig erst nach der jeweiligen Ausbildung im Rahmen des Übungs- oder Dienstabends statt. In der FF wird man „häppchenweise“ ausgebildet, bei der Berufsfeuerwehr erfolgt die Ausbildung zum großen Teil als Block. Neben der Ausbildung gemäß FwDV 2 gibt es noch weitere Lehrgänge, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes absolviert werden können. Letztendlich hängt es vom Aufgabenbereich der eigenen Feuerwehr ab, welche Sonder- und Fachausbildungen man absolvieren kann oder muss. Das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Deswegen kann man nicht dazu gezwungen werden, bestimmte Ausbildungen zu machen. Da es sehr viele verschiedene Aus- und Fortbildungen sowie Seminare gibt, findet jede ihre Nische, in der sie tätig werden kann. Viele Lehrgänge sind nicht nur für die Arbeit in der Feuerwehr wichtig, sondern haben auch einen Nutzen für das private und berufliche Leben.
Lehrgänge nach FwDV 2
Truppausbildung
Grundausbildung
Die Grundausbildung gliedert sich in die Abschnitte Truppmannausbildung Teil 1 (TM 1) und Truppmannausbildung Teil 2 (TM 2). Die Grundausbildung ist der erste Lehrgang den jede Feuerwehrfrauanwärterin absolvieren muss. In diesem Lehrgang werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Dazu gehören die Rechtsgrundlagen des jeweiligen Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzes und verschiedener Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV). Es werden Theorie und Praxis des Löscheinsatzes und der Technischen Hilfeleistung sowie Grundlagen in Baukunde, Knoten und Stiche, Atemschutz, Pumpen, Erste Hilfe, Funk und Handfeuerlöscher vermittelt.
Der TM 1 dauert mindestens 70 Stunden und wird in der Regel auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.
Der TM 2 dauert mindestens 80 Stunden und kann als Lehrgang auf Gemeinde- oder Kreisebene absolviert werden oder im Rahmen der Standortausbildung in der heimischen Wehr erfolgen.
Die „Technischen Lehrgänge“ Atemschutz und Sprechfunker (siehe unten) sollen zwischen TM 1 und TM 2 erfolgen. Zum Teil werden TM 1 und 2 auch noch in weitere Module unterteilt, um den Lehrgang etwas zu entzerren.
Zur Grundausbildung gehört auch ein Erste Hilfe Lehrgang, der im Vorfeld gemacht werden muss.
Truppführerausbildung
Die Truppführerausbildung erfolgt auf Gemeinde- bzw. Kreisebene oder an einer Landesfeuerwehrschule (LFS). Die Ausbildung soll die Lehrgangsteilnehmerin in die Lage versetzen, einen Trupp (mind. 2 FM) innerhalb einer Staffel oder Gruppe zu führen. Die Truppführerausbildung dauert mindestens 35 Stunden.
Führungsausbildung
Gruppenführerin
Der Gruppenführerlehrgang findet in der Regel an einer LFS statt. Die Teilnehmerin lernt, eine selbstständige taktische Einheit bis zur Größe einer Gruppe zu führen. Es werden unter anderem Themen wie Rechtsgrundlagen und Organisation, Löschlehre, Baukunde, Fahrzeug- und Gerätekunde, Einsatzlehre und Vorbeugender Brandschutz gelehrt und dient der Vertiefung der Kenntnisse aus den vorhergehenden Lehrgängen. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 70 Stunden, also 2 Wochen. An einigen Schulen wird der Lehrgang in die Teile I und II unterteilt.
Führerin im ABC Einsatz
Der Lehrgang befähigt zum Führen von taktischen Einheiten im ABC Einsatz. Voraussetzung ist die Ausbildung zur Gruppenführerin und der Lehrgang ABC-Einsatz. Die Ausbildung beträgt mindestens 70 Stunden und findet an einer LFS statt.
Zugführerin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges, einschließlich eines erweiterten Zuges, sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Ausbildung zur Gruppenführerin. Die Ausbildung findet an einer LFS statt und dauert mindestens 70 Stunden.
Verbandsführerin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Ausbildung zur Zugführerin. Die Ausbildung findet an einer LFS statt und dauert mindestens 35 Stunden.
Einführung in die Stabsarbeit
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Ausbildung zur Zugführerin. Die Ausbildung findet an einer LFS statt und dauert mindestens 35 Stunden.
Leiterin einer Feuerwehr
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Ausbildung zur Gruppenführerin. Die Ausbildung findet an einer LFS statt und dauert mindestens 35 Stunden.
Ausbilderin in der Feuerwehr
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, Unterrichte abzuhalten und diese kritisch zu reflektieren. Je nach Zusatzschulung oder Ausrichtung des Lehrgangs, wird man Ausbilderin für folgende Fachrichtungen:
• Truppausbildung
• Atemschutzgeräteträger
• Maschinisten
• Sprechfunker
• Drehleitermaschinisten
• Absturzsicherung
• Motorkettensägen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Ausbildung zur Gruppenführerin sowie die jeweilige Technische Ausbildung. Die Ausbildung findet an einer LFS statt und dauert mindestens 35 Stunden.
Technische Ausbildung
Sprechfunkerin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang). Der Lehrgang findet aus Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer umfasst mindestens 16 Stunden.
Atemschutzgeräteträgerin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Die Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit gem. den geltenden Bestimmungen (nach G 26 / Gruppe 3), das vollendete 18. Lebensjahr. Der Lehrgang findet auf Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 25 Stunden
Maschinistin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder höher. Der Lehrgang findet aus Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
Technische Hilfeleistung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. Der Lehrgang findet auf Kreisebene oder an einer LFS statt. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
ABC-Einsatz
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung für Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren einschließlich der Schutzkleidung. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Atemschutzgeräteträgerin. Zum Zeitpunkt des Lehrganges muss die uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit vorliegen. Der Lehrgang findet auf Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 70 Stunden.
ABC-Erkundung
Die Helferin im Teilbereich Erkundung soll die Besonderheiten eines Einsatzes im Verteidigungsfall kennen, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung kennen und nach Weisung bzw. unter Anleitung ihrer Vorgesetzten im Rahmen ihrer Teilaufgabe fachlich korrekt und sicher bedienen sowie die Wartung und Pflege der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung durchführen können. Der Lehrgang findet auf Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
ABC-Dekontamination P/G
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte für die Dekontamination im ABC-Einsatz. Der Lehrgang findet auf Kreisebene oder an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
Gerätewartin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Maschinisten". Der Lehrgang findet an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
Atemschutzgerätewartin
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger". Der Lehrgang findet an einer LFS statt. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.
Quellen:
FwDV 2, Stand März 2003
Homepage der LFS Niedersachsen
Homepage des IDF NRW