Laufbahnen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über typische Anforderungskriterien für die unterschiedlichen Laufbahngruppen bei den Feuerwehren. Letztendlich entscheiden die einzelnen Dienststellen über die Details. Wer sich also im mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst bewerben will, muss sich explizit nach den Einstellungsvoraussetzungen und dem jeweiligen Einstellungstest erkundigen.

Einstellungshöchstalter geändert

Das Einstellungshöchstalter für Beamte wurde geändert. Damit haben die Feuerwehren die Möglichkeit, bis zu einem Alter von 38,5 Jahren einzustellen. Nicht jede Feuerwehr nutzt diese Möglichkeit aber Spätentschlossene können nun doch noch eine Bewerbung in Erwägung ziehen.

Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gelten in der Regel die folgenden Kriterien:

  • Staatsbürgerin eines Landes der Europäischen Union oder deutsche Staatsbürgerin,
  • einwandfreier Leumund (keine Vorstrafen),
  • mindestens den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung (i. d. R. ein handwerklicher/ technischer Beruf (dazu gehören z.B. auch Friseurin, Bäckerin, Köchin, Rettungsassistent/in o. ä.)). Wird aber nicht mehr von allen Feuerwehren gefordert,
  • das Einstellungshöchstalter kann bis zu 38,5 Jahre sein,
  • i.d.R. mindestens 165 cm (es gibt Ausnahmen),
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: 3),
  • das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) und das deutsche Sportabzeichen oder eine gleichwertige Leistung (wird z.T. auch in der Grundausbildung abgelegt),
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen,
  • im Rahmen der Einstellungsuntersuchung müssen die Anforderungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 erfüllt werden,
  • die schriftliche, körperliche und praktische Einstellungsprüfung muss i.d.R. bestanden werden.
  • Einige Feuerwehren akzeptieren keine Brillenträger

Theoretische Ausbildung

  • Allgemeine Grundlagen: Staatsbürgerkunde, Beamtenrecht, Dienstbetrieb, Organisation der Feuerwehr, Stressbewältigung
  • Fachbezogene Grundlagen: Physik, Verbrennungsvorgang, Löschmittel und Löschverfahren, Baukunde
  • Fahrzeug- und Gerätekunde: Feuerwehrfahrzeuge, Schutzkleidung, Löschgeräte Rettungsgeräte usw.
  • Atemschutz: Grundlagen, Einsatzgrundsätze
  • Einsatzlehre: Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Gefahren der Einsatzstelle, Einsatztaktik, Sprechfunk, Grundlagen Gerätekunde Sprechfunkbetrieb
  • Vorbeugender Brandschutz: Grundbegriffe, Brandmeldeanlagen, Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitswachdienst
  • Gefährliche Stoffe und Güter (radioaktive Stoffe, Chemikalien und biologische Gefahrstoffe): Grundlagen, Kennzeichnung, Schutzausrüstung, Mess- und Warngeräte
  • Rettungsdienstausbildung (Rettungshelfer): Anatomie, Physiologie, Allgemeine und spezielle Notfallmedizin

Praktische Ausbildung

  • Retten von Menschen aus brennenden oder verrauchten Gebäuden
  • Arbeiten in giftigen Atmosphären unter Atemschutz
  • Vordringen zur Brandstelle und gezieltes Aufbringen der Löschmittel
  • Anwenden verschiedener Löschtechniken und Löschmittel
  • Identifizieren, Eindämmen, Auffangen von radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen mit Spezialgerät
  • Messaufgaben im Gefahrstoffeinsatz
  • Befreien von Personen aus verunfallten Verkehrsmitteln, Maschinen und eingestürzten Gebäuden
  • Erweiterte Erste Hilfe und medizinische Notfallrettung
  • Befreien hilfloser Personen aus Wohnungen und Aufzügen
  • Handhabung von tragbaren Leitern, Belüftungsgeräten, Motorsägen, hydraulischen Rettungsgeräten usw.
  • Bekämpfen von Hochwasser- und Unwetterschäden
  • Führerschein Klasse C oder CE
  • Aufbauend auf die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer erhalten Sie nach dem Grundlehrgang die Ausbildung zum Rettungssanitäter (Theorie, Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum)

Ausbildung im gehobenen Dienst

Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr kann i.d.R eingestellt werden, wer:

  • Staatsbürgerin eines Landes der Europäischen Union oder deutsche Staatsbürgerin ist,
  • einen einwandfreien Leumund hat (keine Vorstrafen),
  • mit Erfolg die Abschlussprüfung einer Fachhochschule (oder einer Hochschule in einem Fachhochschulstudiengang) ablegt hat, der für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich ist (z.B. Bauingieurwesen, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik o.ä.),
  • das Einstellungshöchstalter kann bis zu 38,5 Jahre sein. (Kann bei einigen Feuerwehren abweichend sein)
  • i.d.R. mindestens 165 cm groß ist (es gibt Ausnahmen)
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: 3) besitzt
  • das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) und das deutsche Sportabzeichen erworben hat oder eine gleichwertige Leistung nachweist (wird z.T. auch in der Grundausbildung abgelegt)
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen und i.d.R Dein gutes Sehvermögen hat
  • im Rahmen der Einstellungsuntersuchung die Anforderungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 erfüllt
  • das Auswahlgespräch oder den Auswahltest erfolgreich bestanden hat


Ausbildung
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst dauert in i.d.R. 18 bis 24 Monate. Sie gliedert sich in mehrere Abschnitte, die man in vielen Bundesländern auch bei auswärtigen Berufsfeuerwehren und an Landesfeuerwehrschulen absolviert. Die Ausbildung beginnt mit dem Grundlehrgang, danach folgen Praxisabschnitte sowie der Gruppenführer- und der Zugführerlehrgang. In den Ausbildungsabschnitten hat man Gelegenheit, Einsatzerfahrung zu sammeln und die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers unter Aufsicht wahrzunehmen. Durch Hospitation in verschiedenen Abteilungen und Sachgebieten der Feuerwehr (Einsatzorganisation, Ausbildung, Technik, Vorbeugender Brandschutz, Leitstelle) hat man Gelegenheit seine Kenntnisse über das Feuerwehrwesen und angrenzende Fachgebiete zu vertiefen.

Ausbildung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr kann eingestellt werden, wer:

  • Staatsbürger/in eines Landes der Europäischen Union ist,
  • einen einwandfreien Leumund hat (keine Vorstrafen),
  • mit Erfolg die Diplomhauptprüfung in einer mathematisch- naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung an einer Universität, Technischen Universität oder Technischen Hochschule abgelegt hat (z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Physik usw.),
  • das Einstellungshöchstalter kann bis zu 38,5 Jahre sein (Kann bei einigen Feuerwehren anders sein),
  • i.d.R. mindestens 165 cm groß ist (es gibt Ausnahmen)
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: 3) besitzt,
  • das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) und das deutsche Sportabzeichen erworben hat oder eine gleichwertige Leistung nachweist (wird z.T. auch in der Grundausbildung abgelegt),
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen und ein gutes Sehvermögen hat
  • im Rahmen der Einstellungsuntersuchung die Anforderungen nach den be-rufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 erfüllt,
  • in der Annahmekommission des Deutschen Städtetages (DST) mindestens das Votum "geeignet" erreiht hat (Muss nicht unbedingt für Landesdienststellen gelten),
  • das Auswahlgespräch oder den Auswahltest erfolgreich bestanden hat


Ausbildung
Insgesamt dauert die Ausbildung der Brandreferendare und Brandreferendarinnen zwei Jahre und beginnt am 1. April jeden Jahres. Die Abschnitte dieser Ausbildung gliedern sich wie folgt auf:

  • Einführungsseminar
  • Praxisabschnitt (1. Feuerwehr + Grundausbildung)
  • Führungslehrgang I
  • Praxisabschnitt (2. Feuerwehr)
  • Zugführerprüfung
  • Verwaltungslehrgang
  • Praxisabschnitt (Verwaltungsabschnitt)
  • Führungslehrgang II
  • Praxisabschnitt (3. Feuerwehr)
  • Führungslehrgang III
  • Praxisabschnitt (Wahlstation)
  • Laufbahnprüfung